Viktor Eduard Prieb - Literatur
- Publizistik

Philologie des Genozids und Politologie des Siegers
oder über das Schicksal Deutschlands und Deutschen
sowie über das linguistische Durcheinander im Demokratieunterricht und im Internationalrecht



(Aus dem Buch "Der Zug fährt ab"


www.literatur-viktor-prieb.de)



Viele Menschennationen auf der Welt mögen bestimmte, manche ihrer verbrecherischen und schmutzigen Taten direkt und indiskret definierende Begriffe veredeln, indem sie diese ins Griechisch-Lateinische übersetzen. Wenn jemand das, was mit den deutschen Kolonisten in der UdSSR nach ihrem vom sowjetischen Politbüro am 28. August 1941 gesprochenen Ermordungsurteil geschehen war, hätte auf diese Weise veredeln wollen, sollte dieser Jemand dies "Genozid" nennen. Dann hätte auch kein anderer, sich womöglich dafür interessierender Mensch in dicken Geschichtebünden mühsam nach dieser Geschichte suchen müssen - darin steht ja sowieso gar nichts über diese Geschichte geschrieben.

Der Interessent hätte dann einfach diesen Begriff in jedem Lexikon nachschlagen können. Im deutschen Lexikon "Wahrig"[1] zum Beispiel findet man eine sehr knappe und sehr zurückhaltende Zurückübersetzung dieses veredelten Begriffs ins Deutsche:

"Genozid = Völkermord [zu lat. genus "Geschlecht, Stamm" + caedere "töten"]".

Sonst gar nicht! Schlicht und knapp! Die Deutschen zeigen ihre "Political Correctness" und wollen in dem Begriff nicht besonders herumstöbern, weil sie sich nach ihrer Nazi-Vergangenheit eingebildet hatten oder viel mehr in der langen Nachkriegszeit dazu umgebildet worden waren, dass "Genozid" eine Bezeichnung für die spezifisch deutsche, nur ihnen zu eigen gemachte und auch noch erbliche Nationalkrankheit sei.

Die Nationalkrankheit, für die alle deutschen Kinder und Enkelkinder seit dem Kriegsende geschändet, psychoterrorisiert und getreten worden waren, worden sind. Aber auch alle ihren Nachkommen werden für ewige Zeiten geschändet, psychoterrorisiert und getreten werden, wie dies der drogenabhängige und die Vorliebe zu illegalen slawischen Prostituierten aufweisende Vertreter des Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde in Deutschland mal ohne jede Vorliebe zu deutschen Kindern versprochen hatte.

Diese Knappheit führt aber irre, weil man fälschlicherweise denken könnte, dass "Genozid" ein anderer Begriff für "Krieg" wäre, denn in jedem Krieg morden sich die kriegführenden Völker gegenseitig. Ein oberflächlicher Leser, falls dieser daraus hätte doch mehr erfahren wollen, hätte außerdem aus dem Inhalt der eckigen Klammern auf etwas Sinnloses wie "Genussmord", "Stammcidre" oder sogar "Geschlechtsverkehr" kommen können. Das Letztere wäre auch nicht so verkehrt, wenn man daran denkt, was für ein mörderischer Verkehraufwand von Viehwaggons die Sowjetmetzger benötigten, um Hunderttausende vom deutschen Geschlecht in Russland zu ihren "Schlachthöfen" zu verkehren.

Da es im Russischen kein gängiges und wie im Deutsch so dreisilbig einfaches Word dafür gibt, findet man zum Beispiel in dem im Jahre 1955, als der diesem Genozid ausgesetzte Vater-Kleine gerade mal vier Jahre alt war, herausgegebenen und sich auf die Situation des Kleinen gar nicht beziehenden Lexikon "Fremdw?rterbuch" [2] eine etwas breitere und nicht so zurückhaltende - die Sowjets haben es nicht nütig, weil sie so etwas wie Genozid nie offiziell begangen haben - Zurückübersetzung, wenn auch nicht gerade ins Russische, sondern ins Sowjetische:

"Genozid [gr. genos "Geschlecht" + lat. caedere "töten"] - Vernichtung einzelner Völkergruppen aus den auf ihre Nationalität (Religion) bezogenen Beweggründen - das schwerste von Imperialisten begehende Verbrechen gegen die Menschheit. Genozid ist organisch mit faschistischen und rassistischen 'Theorien' verbunden, die National- und Rassenhass - Herrschaft von sogenannten 'höheren' Rassen und Vernichtung von sogenannten 'niedrigeren' Rassen - propagieren."

Ziemlich verwirrend sind die beiden Zurückübersetzungen. Dem deutschen Lexikon nach ist weder die von sowjetischen Kommunisten begangene Ermordung von deutschen Kolonisten in Russland, noch die von deutschen Nazis begangene Ermordung von Juden als Genozid zu bezeichnen. Erstens, wenn man die deutschen Kolonisten nur als ein Teil des deutschen Volkes betrachtet, dann war es eben ein Krieg, in dem sich die Völker Russlands und Deutschlands gegenseitig, ohne erkennbare, auf ihre Nationalität bezogene Beweggründe mordeten. Zweitens, was die Juden betrifft, definiert der Begriff "Judentum" keine Nationalität, sondern eine Religion. Somit sind die Juden kein Volk im Sinne einer durch gemeinsame Sprache und Kultur verbundenen Gemeinschaft von Menschen, welches man aus den im deutschen Lexikon nicht näher definierten Beweggründen morden kann, sondern eine durch die ganze vielsprachige und multikulturelle Welt zerstreute Religionsgemeinschaft.

Dem sowjetischen Lexikon nach, wenn man nur aus dem Inhalt der eckigen Klammern so etwas wie "Genossenmord" zusammenbastelt, sollte man eigentlich die von Stalin und seiner Vernichtungsmaschinerie begangene Ermordung von seinen eigenen Parteigenossen als Genozid betrachten. Es träfe besonders dann zu, wenn man auch den Kommunismusglauben - auf den Inhalt der runden Klammern bezogen - auch als eine Religion verstehen würde.

Bei einer weiteren Analyse der sowjetischen Definition von Genozid hätte man die Ermordung von deutschen Kolonisten als einer nationalen Volksgruppe in Russland schon als Genozid betrachten können. Jedoch nur dann, wenn man gleichzeitig die diese Ermordung im Sowjetimperium begangenen Kommunisten als Imperialisten betrachten dürfte, was historisch bekanntlich nie der Fall war.

Der Bevölkerungsteil jüdischen Glaubens im Dritten Deutschen Reich und auf den von ihm besetzten Territorien als ein Teil der weltweiten Religionsgemeinschaft steht in dem sowjetischen Lexikon - wenn auch nur in runden Klammern - doch besser da, als der deutsche Bevölkerungsteil im Sowjetreich und auf den von ihm im Jahre 1939 besetzten Territorien als ein Teil des deutschen Volkes.

Dem Inhalt der runden Klammern im sowjetischen Lexikon folgend kann die Ermordung des Bevülkerungsteils jüdischen Glaubens seitens des Bevölkerungsteils christlichen Glaubens in demselben Reich als Genozid anerkannt werden. Dies war auch nach dem Krieg als solches anerkannt worden.

Also, im politischen Sinne ist diese Lexikonlogik genauso verwirrend wie im linguistischen auch. So verwirrend, dass die Weltpolitiker immer noch nicht genau wissen, was das Wort "Genozid" bedeutet, beziehungsweise nicht immer Genozid erkennen können, um es dann auch gleich anzuerkennen, gegebenenfalls nicht immer genau wissen, nach welchem Lexikon sie handeln sollen.

Die US-Amerikaner handelten nach dem Zweiten Weltkrieg offensichtlich nach dem sowjetischen Lexikon und erkannten das im Dritten Reich begangene Genozid an Juden an. Dabei alliierten sie gerne mit Sowjets, und währenddessen mussten sie ihre beiden Augen ganz toll zudrücken, um die Genozidanfälle des ersten Sowjetreiches zu übersehen. Vielleicht alliierten sie mit Sowjets auch nicht so gern, aber beim Teilen Deutschlands und Verurteilen der Deutschen in Nürnberg arbeiteten die Alliierten doch harmonisch zusammen.

Die Sache mit all diesen auf den ersten Blick sinnlosen lexikon-politisch-linguistischen Übungen ist die: Genozid ist zu Recht von der Völkergemeinschaft in internationalen Gesetzen zu einem rechtlich zu verfolgenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit erklärt worden. An der Stelle muss noch ein linguistisches Durcheinander aufgeklärt werden: Es ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und nicht gegen die Menschheit, wie es irrtümlich in dem sowjetischen Lexikon behauptet wird, obwohl vorhin richtig behauptet wurde, dass es ein Verbrechen gegen manche kleine national-religiösen Teile der Menschheit sei. Wird dieses Verbrechen nachgewiesen, gibt es ein Opfer, welches zu entschädigen ist, und einen Täter, welcher nicht nur zur internationalen Verachtung, sondern auch zur Geldstrafe in Höhe dieser Entschädigung zu verurteilen wäre. Und gerade hier liegt der Hund begraben!

Zur Verachtung kann man auch Geister verurteilen, ein verbrecherisches, aber bereits vernichtetes Regime zum Beispiel. Doch zu einer Geldstrafe kann nur eine real existierende juristische Person beziehungsweise ein juristisches Subjekt, ein Staat zum Beispiel, verurteilt werden. Das dieses Genozid begangene, das Dritte Reich proklamierte und geführte Nazi-Regime war zur Verachtung verurteilt worden, und seine noch übrig gebliebenen Vertreter in Personen waren hingerichtet worden. Alles zu Recht! Nur entstanden somit gewaltige Schwierigkeiten und ein totales Durcheinander mit dem besagten juristischen Täter-Subjekt!

Nachdem die letzten Vertreter der Nazi-Regierung Deutschlands ihre letzten Regierungsformalitauuml;ten mit der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht (nicht Deutschlands!) erledigt hatten und dann verurteilt und hingerichtet worden waren, wurde Deutschland als Staat und somit als das juristische Subjekt von vier alliierten Besatzungsmächten aberkannt! Und nicht um die Deutschen von Entschädigungsansprüchen zu retten, sondern um auf dem besetzten Territorium Deutschland eine den Alliierten freie Hand gewährende rechtfreie Zone zu verschaffen.

Von den Großen Vieren brauchte die Sowjetmacht am wenigsten - nie davor und schon gar nicht nach dem Großen Sieg! -, sich und ihre Willkür in Deutschland mit irgendwelchen juristischen Tricks zu rechtfertigen. Den zwei anderen Mächten, den Engländern des Vereinigten Königtums und den durch ihre Provisorische Regierung der Französischen Republik vertretenen Franzosen, war jedes seine Rechtfertigung ebenso wenig benötigte Mittel noch seit der Versailler Hinrichtung Deutschlands im Jahre 1919 recht Deutschland erneut hinzurichten. Nicht so der Macht der US-Amerikaner!

Das war eine ausgezeichnete und beispiellose Leistung von amerikanischen Juristen [3] die internationalen Gesetzte sowie den Status Deutschlands so zu interpretieren und auszulegen, dass das deutsche Volk auf dem Territorium Deutschlands zu einem Obdachlosen, ohne sein staatliches Dach über den Kopf, und Gesetzlosen, ohne irgendwelche das Volk und seine Interessen und Rechte schützende Gesetze, wurde und alles nach dem Kriegsende mit ihm Geschehene und bis heute noch Andauernde über sich ergehen lassen musste. Es bleibe einstweilen dahingestellt, dass das Meiste davon - natürlich! - zum Wohle desselben deutschen Volkes geschah, welches zunächst eindeutig umgeschult und demokratisiert werden musste, bevor dieses sein eigenes und souveränes Obdach erlangt und irgendwelche demokratischen, diese Souver?nität schützenden Rechte bekommt.

Das internationale Gesetz untersagt nämlich ausdrücklich die Staatsordnung auf dem besetzten Territorium eines kriegführenden Staates zu ändern, das besetzte Territorium in neue Administrationsgebiete zu teilen sowie ein Teil des besetzten Territoriums zu einem anderen Staat zu transferieren, beziehungsweise das besetzte Territorium zum Vorteil von Nachbarn zu reduzieren! Also, all das und vieles mehr, was über das Nachkriegsschicksal der Deutschen noch in Teheran beschlossen, in Jalta bestätigt, in Potsdam deklariert und in Berlin durchgeführt wurde.

Das internationale noch im Jahre 1907 in Haag ausgehandelte Gesetz definiert und reglementiert damit den Status "kriegführender Besatzung". So war noch im Jahre 1944 nach der Konferenz in Teheran den USA-Rechtswissenschaftlern die Aufgabe von ihrer Regierung gestellt worden, die Rechtsgrundlagen für die bereits beschlossene Nachkriegsbehandlung Deutschlands unter der rechtskräftigen Umgehung des internationalen Rechtes zu verschaffen. Und dies noch vor der Eröffnung der Zweiten Front in Europa und vor dem noch lange nicht errungenen, wenn auch sich bereits andeutenden Sieg über Deutschland!

Die brillante Lösung-Erfindung der amerikanischen Wissenschaftler an der Universität von Kalifornien[4] bestand darin, dass der legale Status Deutschlands keineswegs als der Status der im Gesetz gemeinten "kriegführenden Besatzung" annerkant werden dürfe! Deutschland habe nämlich nach der bedingungslosen Kapitulation seiner Wehrmacht aufgehört als ein souveräner Staat zu existieren! Bereits in dieser Formulierung "Wehrmacht", statt "Deutschland" und zu diesem Zeitpunkt wurde Deutschland seine rechtliche Existenz als eines besiegten Staates verwehrt. Dies wurde auch mit wissenschaftlicher Gründlichkeit begründet: Da keine legitime Regierung vorhanden sei, gäbe es keinen Staat namens "Deutschland" mehr. Eine legitime Regierung sei nämlich eine fortdauernde und von der Besatzungsmacht - nicht vom Volk des Landes! - anerkannte Regierung.

Also, nachdem Deutschland mit seinem nazifizierten deutschen Volk die Bande von einem Haufen großer und leiner Nazi-Führer endlich losgeworden war, hörte es auf der Stelle auf als ein Staat und ein juristisches Subjekt zu existieren! Eine legitime Regierung, nämlich die von Oberadmiral Dönitz, war zwar vorhanden und sogar, wenn auch nur vorübergehend, von den Alliierten durch die Annahme der von dieser unterschriebenen bedingungslosen Kapitulation anerkannt worden. Aber nachdem diese von denselben abgeschafft und verhaftet worden war, sahen sich die Siegesmächte selbstverständlich menschlich verpflichtet, die Sorgen um das staatlose deutsche Volk und um die Ordnung in dem nicht mehr existierenden Staate zu übernehmen.

Somit war der Status weg, die "kriegf?hrende Besatzung" dennoch rechtskräftig geblieben. Da wäre zwar noch Etwas: Diese Besatzung setzt demselben internationalen Recht nach den fortdauernden Kriegszustand voraus. Sei der Zustand vorbei, seien die Besatzung nicht mehr legitim, das besetzte Territorium zurückzugeben, die Besatzungstruppen abzuziehen und die Kriegsgefangenen zu ihrer Rückkehr in ihre Heimat freizulassen.

Nichts leichter als das! Da brauchten Politiker nicht einmal ihre Wissenschaftler zu bitten, einen Aus- und Umweg zu finden. Der Krieg war zwar de facto vorbei, nachdem die Militärkräfte Deutschlands unfähig gemacht worden waren diesen weiterzuführen und kapituliert hatten. Der Kriegszustand mit dem nicht mehr existierenden Deutschland blieb dennoch de jure - aufgrund keines Friedenabkommens - noch lange bestehen. Dieser Zustand wurde sogar nach der endgültigen, offiziell anerkannten Zerstückelung Deutschlands im Jahre 1948 in der Bundesrepublik von Westalliierten bis zum Pariser Vertrag vom Juli 1951 und von den Sowjets bis zum Moskauer Vertrag vom August 1970 beibehalten[5]!

Dies sollte der erste den Deutschen von dem einzig demokratischen Rechtsstaat gegebene Unterricht in der Demokratiekunst und Rechtsstaatlichkeit sein. Diese rechtswissenschaftliche Methode wurde dann von den Demokratielehrern immer weiter entwickelt und wird heute bei den von diesen durch Kriege unternommenen territorialen und Regimeänderungen bereits weltweit erfolgreich unterrichtet.

Also, auch diese juristisch-politischen Übungen ergeben keinen Sinn und führen einen menschlichen Verstand keinen Schritt weiter. Beziehungsweise liegen dabei der Sinn und der Verstand woanders, wo sie nur Politiker oder Rechtswissenschaftler und kein logisch denkender Mensch finden können. Diese Feststellung allein hätte aber weder damals noch heute dem zerrissenen Gewissen der Deutschen helfen können. Besonders dann nicht, wenn viele Anderen auf der Welt den Deutschen gegenüber kaum Gewissen zeigen, als ob das gewissenlose Nazi-Regime auch sie von ihrem Gewissen befreit hätte.

Die 1948 gegründete "souveräne" Bundesrepublik Deutschland musste den von amerikanischen Wissenschaftlern so gut und begründet aberkannten Besatzungsstatus de jure noch bis zum Mai 1955 und de facto bis zum heute noch andauernden Abzug der alliierten Truppen und derer Stützpunkte hinnehmen. Mit der von den Westalliierten bei den Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder verlangten - ja fast erpressten! - Gründung der BRD ging für Deutschland zwar die DDR verloren, wurde nun aber der Widerspruch der brillanten juristischen Lösung ebenfalls brillant gelöst. Die günstige Gültigkeit eines nicht mehr existierenden deutschen Staates machte ja jeweilige Ansprüche aller Genozidopfer auf ihre Entschädigung ungünstig ungültig. Durch diese Lösung wurde der dringend benötigte Rechtserbe des Dritten Reiches endlich erschaffen, welcher nun die festgelegten Kriegsschulden und die unbestimmten, aber nach jeder Aufforderung sofort zu zahlenden Geldentschädigungen an die Genozidopfer alleinig zahlen durfte.

Diesen Unterricht im Recht mit allen wissenschaftlich-politischen Erfindungen verstanden damals am besten die Sowjets, für die dieser gar nicht gemeint worden war. Demzufolge mussten sich die kriegsgefangenen Deutschen gegen alle bisher geltenden und nun von Amerikanern abgeschaffenen internationalen Kriegsrechte und Gesetze noch zehn Jahre nach dem Kriegsende zwangsmäßig am Aufbau des Kommunismus in der UdSSR beteiligen. Währenddessen durften die deutschen Kolonisten Russlands bereits fünfzehn Jahre nach ihrer Verurteilung als Spionen und Diversanten der Nazis in ihren Konzentrationslagern und Verbannungszonen ebenfalls weiter verrecken.

Erst nach Verhandlungen zwischen den deutschen und sowjetischen politischen Kollegen im Herbst 1955 in Moskau [6] und nur dank der historisch bekannten "Saufkraft" von Kanzler Adenauer und seiner Suite bei der ebenso bekannten ausgiebigen Abschiedsparty im Kreml erlangten die deutschen Kriegsgefangenen das Recht heimzukehren. Nebenbei wurden auch die den Repressalien und dem Genozid ausgesetzten deutschen Kolonistenfamilien den deutschen kriegsgefangenen Heimkehrern rechtmäßig gleichgestellt.

Das Letztere wurde allerdings nur von der Seite der Bundesrepublik wahrgenommen. Die Fünfkilometerzone und wöchentliche Meldepflicht wurden zwar von der Sowjetseite abgeschafft, die Einsperrung in die Hinteruralzone blieb aber weiter erhalten. So durften die wenigen Überlebenden aus diesen deutschen Kolonistenfamilien - trotz des bei der Saufparty ausgehandelten Abkommens und im Unterschied zu den ebenso wenigen Überlebenden von den kriegsgefangenen Deutschen - noch weitere zehn Jahre und nach dem Kriegsausbruch bereits fünfundzwanzig Jahre weder nach Deutschland, um sich wenigstens durch einen Handkuss bei Herrn Kanzler bedanken zu können, noch in ihre früheren Koloniegebiete heimkehren.

Aber auch nach diesen Jahren und bis an den Perestrojkaausbruch wurde das ebenso in weiteren politischen Verträgen seit langem offiziell verankerte Recht von Deutschen in der UdSSR auf ihre Heimkehr nach Deutschland inoffiziell durch das Ausreisegenehmigungsverfahren so erschwert, dass selbst ein Versuch dieses Recht in Anspruch zu nehmen für einige Tausende besonders hartnäckiger Draufgänger vom KGB durch Ausreisegenehmigungsverfahren zu jahrelangen Abenteuern und zur Folter gemacht wurde.

Dennoch dehnte sich schließlich die Einsperrzone des vierzehnjährigen Vaters von fünf Kilometer bis auf die Endlosigkeit des sowjetischen Reiches hin. An den Grenzen dieser Endlosigkeit war dann aber doch Schluss!

* * *


[1] "Wahrig - deutsches Wörterbuch", Bertelsmann Lexikon Verlag, Gütersloh, 1994, S. 659


[2] "Словарь иностранных слов". Издательство Москва "ГИИНС", 1955г., стр. 164 ("Fremdwörterbuch". Verlag "GIINS", Moskau, 1955, S. 164)


[3] Hans Kelsen "The international legal status of Germany to be established immediatly upon termination of the war" ("Der internationale, legale, unmittelbar nach der Beendigung des Krieges einzuführende Status Deutschlands"). The American Journal of International Law (AJIL), 1944, p. 689


[4] Hans Kelsen "The legal status of Germany according to the declaration of Berlin" ("Der legale Status Deutschlands entsprechend der Berliner Deklaration"). AJIL, 1945, p. 518


[5] "Deutsche Geschichte. Staat, Gesellschaft und Kultur - von Anfängen bis zur Wiedervereinigung", Bertelsmann Lexikon Verlag, Gütersloh, 1990, S. 223-242 - "Die Ära Adenauer 1945-1963"


[6] "Die deutsche Geschichte" (in vier Bänden). Archiv Verlag, Braunschweig, 2001, Band 4: 1945-2000, S. 546 .


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